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AGB

Allgemeine Geschäfts-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Die folgenden Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bilden die Grundlage für alle mit unseren Abnehmern getätigten Geschäfte, seien es Kaufverträge mit neuer oder gebrauchter Ware, Werkverträge oder Werklieferungsverträge, soweit im Einzelfall nicht etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wird. Im Übrigen gelten ergänzend die “Allgemeinen Lieferbedingungen für die Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie, soweit dieselben diesen Bedingungen nicht entgegenstehen.
2. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind, Aufträge der Vertreter sowie von diesen abgegebene Erklärungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung der Firma Stibleichinger GmbH verbindlich. Termindispositionen von Abnehmern sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von der Firma Stibleichinger GmbH schriftlich bestätigt sind.
3. Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Besteller mir diesen Geschäftsbedingungen auch für die weitere Geschäftsverbindung ausdrücklich einverstanden und verzichtet auf die Geltendmachung seiner etwa mit dem Bestellzettel oder auf anderen Schriftstücken vorgedruckten oder sonst mitgeteilten abweichenden Bedingungen.
4. Angebote samt Planungen sind kostenlos sofern ein Auftrag zustande kommt. Außer es wird ein Vertrag über eine umfangreichere Planung abgeschlossen.
Technische Angaben und Maßeinheiten in Offerten und Prospekten sind freibleibend und können aufgrund von Änderungen in der Technik von der Verkäuferin jederzeit geändert werden.
Pläne und sonstige Unterlagen sind geistiges Eigentum der Firma Stibleichinger GmbH und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, unabhängig davon, ob dem Käufer dafür Kosten in Rechnung gestellt worden sind.

II. Marken-Geräte

1. Änderungen in der elektrischen Ausführung oder der äußeren Ausstattung unserer Handelsware bleiben ohne besondere Benachrichtigung des Abnehmers vorbehalten, sofern der Wert der angebotenen Erzeugnisse nicht verändert wird.
2. Bei Entfernen der Firmen-Aufkleber oder des Typenschildes erlischt jeder Garantieanspruch. Es ist ebenfalls nicht gestattet, diese Geräte in der elektrischen Schaltung oder im äußeren Aussehen zu verändern.
3. Dem Abnehmer ist es nicht gestattet, unsere Geräte zu exportieren.

III. Angebot und Lieferfrist

1. Sämtliche Angebote erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs.
2. Eine Gewähr für die Einhaltung eines bestimmten Liefertermins oder Termins der Arbeitsaufnahme besteht nicht. Wird eine besondere Lieferfrist oder Reparaturfrist schriftlich vereinbart, so beginnt diese an dem Tage, an dem Übereinstimmung über den Auftrag zwischen der Verkäuferin und dem Besteller schriftlich vorliegt. Fälle höherer Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Fabrikations-, Betriebs- und Transportstörungen, gleich, ob im eigenen Betrieb oder bei einem Zulieferanten befreien uns von der Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferfrist ebenso wie die unrichtige und nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Zulieferanten. Liegt ein derartiger Störungsfall vor, dann ist die Firma Stibleichinger GmbH berechtigt, wenn es sich um eine vorübergehende Störung handelt, den Liefertermin bis zur Beendigung der Störung hinauszuschieben, im Falle von längerer Dauer vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dauert eine vorübergehende Störung der Liefermöglichkeit länger als 3 Monate nach Ablauf des ursprünglichen Liefertermins, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Rücktrittserklärung ist in jedem Falle schriftlich zuzustellen. Der Besteller kann weder aus seinem Rücktritt noch aus dem von der Firma Stibleichinger GmbH noch aus einer Verlängerung des Liefertermins irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen der Verkäuferin herleiten.

IV. Preise

Als Preise sind die am Tag der Lieferung geltenden von der Verkäuferin festgesetzten Preise bindend.

V. Zahlung

1. Reparaturen werden nur gegen Barzahlung ausgeführt.
2. Die Preise der Firma Stibleichinger GmbH verstehen sich netto Kassa ab Werk zuzüglich Verpackung, Versicherung, Montage, Fracht und Mehrwertsteuer.
3. Bei barer Vorauszahlung, bei Nachnahme und bei Barzahlung der Rechnung innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto, bei Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse, soweit im Einzelfall keine anders lautenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Maßgebend ist jeweils das Datum des Zahlungseinganges. Das Rechnungsdatum muss dem Absendetag der Rechnung entsprechen. Verspätete Absendung der Rechnung beeinträchtigt nicht die Beanspruchung des Skontos und des Zahlungszieles. Bei nicht fristgerechter Zahlung treten, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf, die Verzugsfolgen ein.
4. Die Firma Stibleichinger GmbH ist berechtigt, Teilrechnungen zu stellen und Leistungen zurückzuhalten, soweit die entsprechenden Teilzahlungen nicht korrekt bezahlt werden.
5. Wechsel oder Schecks werden nur unter Abzug der Einzugs- und Diskontspesen und unter Vorbehalt gutgebracht. Für rechtzeitige Vorlegung und Beibringung von Wechselprotesten wird eine Gewähr nicht übernommen. Die Hergabe von eigenen oder fremden Akzepten, bei denen der Diskont vom Einreicher getragen werden muss, sowie von Teilzahlungsverträgen gilt nicht als Barzahlung und begründet keinen Anspruch auf Gewährung des Kassa-Skontos. Die Entscheidung über die Annahme von Akzepten bleibt in jedem Fall vorbehalten. Vorauszahlungen werden nicht verzinst. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter sind nur wirksam, wenn diese mit einer Inkasso-Vollmacht versehen sind.
6. Zahlungen werden auf die älteste Schuld eingerechnet.
7. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Käufers oder werden uns nach Vertragsabschluss Anhaltspunkte über eine vornherein ungünstige Vermögenslage bekannt, so werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung auch im Falle einer Stundung zur sofortigen Barzahlung fällig; dies gilt auch wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. Außerdem sind wir in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
8. Der Käufer ist zu keiner Form von Anrechnung oder Einbehaltung von Forderungen der Verkäuferin berechtigt.
9. Nach Ablauf einer allfälligen Preisgarantie erfolgte Produkt- und/oder Arbeitspreiserhöhungen sind vom Käufer zu tragen.
10. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
11. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 12,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 5,- jeweils zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

VI. Eigentumsvorbehalt

Die Ware wird von der Firma Stibleichinger GmbH unter Eigentumsvorbehalt mit folgenden Erweiterungen verkauft und geliefert.
1. Die Ware bleibt Eigentum der Firma Stibleichinger GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen gegen den Besteller.
2. Vor dem Eigentumsübergang ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.
3. Die Weiterveräußerung ist Wiederverkäufern nur im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer gegen Barzahlung verkauft oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst dann übergeht, wenn dieser seinerseits den Kaufpreis vollständig bezahlt hat; insoweit erteilt die Firma Stibleichinger GmbH ihre Einwilligung zur Übertragung des Eigentums auf den Kunden.
4. Bis auf Widerruf ist der Wiederverkäufer trotz der Abtretung zur Einziehung der Kaufpreisforderung befugt.
Auf Verlangen hat der Besteller Firma Stibleichinger GmbH die Schuldner der abgetretenen Forderungen und die Forderungsbeträge mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Übersteigt der realisierbare Wert der Firma Stibleichinger GmbH gegebenen Sicherungen die Gesamtforderung der Firma Stibleichinger GmbH um mehr als 30 %, so ist die Firma Stibleichinger GmbH auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, insoweit die erhaltenen Sicherungen nach eigener Wahl auf den Besteller zurück zu übertragen.
5. Werden von dritter Seite von der Firma Stibleichinger GmbH gelieferte Waren beim Besteller gepfändet, so ist der Besteller verpflichtet, dem Vollstreckungsbeamten vom Eigentumsvorbehalt der Firma Stibleichinger GmbH Kenntnis zu geben, sowie die Firma Stibleichinger GmbH  von der Pfändung unter Beifügung des Pfändungsprotokolls sofort zu benachrichtigen.
6. Kosten von Einziehungen, Widerspruchsklagen und dergleichen trägt der Besteller.
7. Im Falle des Konkurses, des Vergleichs-, des Vertragshilfeverfahrens oder eines Moratoriums ist der Besteller verpflichtet, unverzüglich sämtliche der Firma Stibleichinger GmbH  gehörende Gegenstände und Forderungen auszusondern und der Firma Stibleichinger GmbH eine genaue Aufstellung dieser Gegenstände sowie der abgetretenen Außenstände unter Angabe ihrer jeweiligen Höhe und der Adresse der Schuldner einzureichen.
8. Die Firma Stibleichinger GmbH ist berechtigt, sich von dem Vorhandensein gelieferte Geräte jederzeit zu überzeugen und zu diesem Zweck die Räume des Bestellers, in denen diese verwahrt werden, durch Beauftragte betreten zu lassen. Die Firma Stibleichinger GmbH ist ferner berechtigt, insbesondere wenn ein in Ziff. 7) näher Bezeichneter Fall einzutreten droht, auf Lager des Bestellers befindliche Geräte, soweit sie vom Eigentumsvorbehalt erfasst werden, in Eigenbesitz zu nehmen und die gem. Ziff. 4 gegebenen Vorausbetretungen offenzulegen.
9. In keinem Fall werden Waren der Firma Stibleichinger GmbH in Kommission gegeben auf Probe oder Besichtigung überlassen.

VII. Verpackung und Versand

1. Die Verpackung erfolgt nach fachüblichen Gesichtspunkten. Für Sonderverpackung auf Wunsch des Bestellers werden von der Firma Stibleichinger GmbH die Selbstkosten berechnet.
2. Alle Lieferungen erfolgen unfrei. Die Wahl der Versandart ist der Firma Stibleichinger GmbH überlassen.

VIII. Gefahrübergang

Alle Sendungen einschl. etwaiger Rücksendungen gehen auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung bei der Absendung ab Firma auf den Besteller über bzw. bereits bei der Übergabe in der Firma. Die übernommene Ware muss vom Käufer sofort auf die mengenmäßige Richtigkeit überprüft werden. Bei Transportschäden muss der Käufer diese sofort der Verkäuferin melden.

IX. Gewährleistung

Unbeschadet einer etwa weitergehenden Verpflichtung aus einem Garantieversprechen wird eine Haftung nur in folgendem Umfang übernommen:
1. Bei Verkauf neuer Ware haftet die Firma Stibleichinger GmbH nur für nachweisliche Fabrikations- oder Materialfehler. Derartige Mängel können durch freie Rücksendung der Ware an das Werk oder an Ort und Stelle, oder durch Ersatzlieferung erledigt werden. Ist Ersatz oder Beseitigung der Mängel innerhalb angemessener Frist nicht möglich, so hat der Besteller das Recht, insoweit vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die ursachengemäß aus der Sphäre des Käufers kommen und insbesondere: unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte bzw. nachlässige Behandlung, Nichtbeachtung der Betriebsanleitungen, Nichteinhaltung der Serviceintervalle, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, ungeeigneter Untergrund, elektromechanische oder elektrische Einflüsse, Einsatz nicht bestimmungsgemäßer Futtermittel.
Von der Gewährleitung ausgenommen sind Verschleißteile, sofern der Mangel durch die Verwendung des Teiles über die Zeit entsteht.
2. Beim Kauf gebrauchter Ware wird jeglicher Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.
3. Bei Werkverträgen beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf die Nachbesserung. Für Abhandenkommen oder Beschädigung der zur Reparatur übergebenen Gegenstände haften wir nur, wenn das Abhandenkommen oder die Bestätigung auf grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen. Ersatz jedes Mangels oder Mangelfolgeschadens kann nicht verlangt werden.
4. Leben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzansprüche entgegen dem obigen Ausschluss zu 1. – 3. wieder auf, so entstehen Ansprüche auf Ersatz des Mangels und des Mangelfolgeschadens nur bis zur Höhe des vereinbarten Kaufpreises.
Ohne Vereinbarung zurückgesandte Ware lagert bei der Firma Stibleichinger GmbH auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Rücksendung derartiger Waren bei Mängelrügen muss in Originalverpackung erfolgen.

X. Abtretung von Ansprüchen

gegen die Firma Stibleichinger GmbH 
Der Besteller kann Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit der Firma Stibleichinger GmbH nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma Stibleichinger GmbH an einen Dritten abtreten.

XI. Vertragsaufhebung, Stornierung

Eine Vertragsaufhebung oder Stornierung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Firma Stibleichinger GmbH  möglich. Stimmt diese zu, so steht es der Verkäuferin zu, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schadenersatz geltend zu machen, ein Stornobetrag von 30% der Vertragssumme zu.

XII. Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Besteller Unternehmer ist, ist ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz von Stibleichinger GmbH. Für alle aus der laufenden Geschäftsverbindung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das Landesgericht Ried im Innkreis örtlich und sachlich zuständig. Bei Verträgen mit ausländischen Kunden, handelt es sich um Kauf-, Werks- oder Werklieferungsverträge, gilt grundsätzlich österr. Recht als vereinbart, jedoch mit den Einschränkungen durch die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

XIII. Gültigkeit der Bedingungen

Eine etwaige Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sollten einzelne Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Geschäften zwischen uns und einem Konsumenten als Abnehmer unseren AGB entgegenstehen, so gelten die davon unberührten Bedingungen als ausdrücklich vereinbart. 

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